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Hygienekonzept
Stand: 03.03.2022
der HSG EppLa für den Spielbetrieb mit Zuschauern in der Bienroth Sporthalle in Eppstein und der Wilhelm Busch Halle in Langenghain
Hinweis: Das Hygienekonzept kann hier auch als PDF heruntergeladen werden: PDF – Version
Allgemeines
Dieses Hygienekonzept legt die Regelungen des Trainingsbetriebes, der Freundschaftsspiele und der Pflichtspiele in der Saison 2021/2022 der HSG EppLa fest. Das Regelwerk basiert auf den Empfehlungen der sportlichen Fachverbände „Hessischer Handballverband“, „Deutscher Handballbund“ und „Deutscher Olympischer Sportbund“ und des Landessportbundes, sowie den in Hessen und der Bundesrepublik Deutschland gültigen Verordnungen, einschließlich den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und in Einbeziehung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Dieses Konzept wird regelmäßig auf seine Anwendbarkeit geprüft und ggf. aktualisiert.
Das Hygienekonzept ist in seiner aktuellen Form auf der Homepage (https://hsg-eppla.de/hygienekonzept) veröffentlicht.
Auf die Nutzung von geschlechtsspezifischen Formulierungsformen wurde zur Vereinfachung verzichtet.
Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist vollumfänglich erlaubt. Dies gilt unabhängig von der Personenzahl. Paragraph 16, Absatz 1 der Coronavirus-Schutzverordnung findet für die reine Ausübung von Sport keine Anwendung.
Grundsätzlich gilt: Die örtlich zuständigen Behörden bleiben befugt unter Beachtung des „Präventions- und Eskalationskonzepts zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen“ (Präventions- und Eskalationskonzept SARS-CoV-2), auch über diese Verordnung hinausgehende Maßnahmen anzuordnen. Das Präventions- und Eskalationskonzept SARS-CoV-2 ist auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration veröffentlicht und muss beachtet werden.
Hygienebauftragter
Stefan Obst
E-Mail : stefan.obst@t-online.de
Telefon : 0175 4331707
Allgemeine Regeln
Die Maskenpflicht besteht weiterhin für alle Beteiligten bei Betreten der Hallen. Für alle Sportler und Schiedsrichter gilt die Maskenpflicht bis zum Betreten der Umkleideräume. Für Zuschauer gilt die Maskenpflicht während des gesamten Aufenthaltes in der Halle.
Beim Betreten und Verlassen der Sportstätten ist der Mindestabstand möglichst einzuhalten und Gruppenbildung zu vermeiden.
Die maximale Zuschauerzahl in den Hallen der HSG EppLa beträgt ab dem 4.3.22 bis zu 500 Zuschauer.
SpielerInnen
SpielerInnen zählen nicht als Zuschauer. Sie müssen sich im Bereich des Spielfeldes aufhalten.
Vor jedem Training bzw. beim Betreten der Halle ist folgender Nachweis (3G Regel) von Spielerinnen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (ggf. Ausweiskontrolle), alternativ zu erbringen:
- Nachweis Genesen
- Nachweis vollständige Impfung
- tagesaktueller Bürgertest oder ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test vorzulegen – dieser kann durch einen beaufsichtigten Selbsttest ersetzt werden
Ausnahmen
- Personen mit Auffrischungs- oder Booster-Impfung benötigen keinen Test.
- Kinder unter 6 Jahren bzw. Kinder, die noch nicht eingeschult sind, benötigen keinen Nachweis
- für Schüler und Schülerinnen, die das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt das durchgängig* geführte Testheft der Schulen weiterhin als Testnachweis
- Jugendliche, die keine Schule besuchen, werden wie Erwachsene behandelt
- Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, benötigen ein ärztliches Attest sowie einen Test
- hier reicht ein Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden, aus
- Eine Dokumentation der Teilnehmer ist nicht erforderlich.
Sonder-Regelungen für Trainer und Offizielle (Schiedsrichter, ZN/SK)
- • Für alle ehrenamtlichen Trainer, Schiedsrichter, ZN/SK, Beobachter, Ordner usw. gelten ab dem 4.3.22 wieder die 3G Regeln.
Zuschauer
Vor dem Betreten der Halle ist folgender Nachweis (3G Regel) von Zuschauern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (ggf. Ausweiskontrolle), alternativ zu erbringen:
- Nachweis Genesen
- Nachweis vollständige Impfung
- tagesaktueller Bürgertest oder ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test vorzulegen – dieser kann durch einen beaufsichtigten Selbsttest ersetzt werden
Ausnahmen
- Personen mit Auffrischungs- oder Booster-Impfung benötigen keinen Test.
- Kinder unter 6 Jahren bzw. Kinder, die noch nicht eingeschult sind, benötigen keinen Nachweis
- für Schüler und Schülerinnen, die das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt das durchgängig* geführte Testheft der Schulen weiterhin als Testnachweis
- Jugendliche, die keine Schule besuchen, werden wie Erwachsene behandelt
- Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, benötigen ein ärztliches Attest sowie einen Test
- hier reicht ein Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden, aus
- Eine Dokumentation der Teilnehmer ist nicht erforderlich.
Definition und Auslegung „durchgängig“
- Innerhalb der Vorwoche mindestens 3 Tests.
- Das Fehlen von Einträgen kann durch Vorlage eines Bürgertests, nicht älter als 24 Stunden ausgeglichen werden.
Ein- und Ausgänge
Wilhelm-Busch-Halle Langenhain
- Alle Beteiligten betreten und verlassen die Wilhelm Busch Halle durch den Zuschauereingang.
- Auf Ein-/ und Ausgänge kann vor Ort von einem Verantwortlichen hingewiesen werden. Es gelten beim Betreten und Verlassen die Abstandsregeln
Bienroth-Halle Eppstein
- Alle Beteiligten betreten die Bienroth-Sporthalle über den oberen Zuschauereingang.
- Das Verlassen der Halle erfolgt über den oberen Notausgang an der Eingangsseite der Halle.
- Auf Ein-/ und Ausgänge kann vor Ort von einem Verantwortlichen hingewiesen werden. Es gelten beim Betreten und Verlassen die Abstandsregeln
Räumlichkeiten
Ein Hygienebeauftragter sorgt vor Spielbeginn für die Einhaltung aller oben aufgeführten Vorschriften. Weiterhin gelten die AHA+L-Regeln, Maskenpflicht und Mindestabstand in allen Innenräumen bis an den Platz der Sportausübung, also in Umkleiden, Gängen und Toiletten. Die Umkleiden (max. 10 Personen) können unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen ganz normal genutzt werden. Die Nutzung der Duschen ist ebenfalls inkludiert.
Für Zuschauer gilt die Maskenpflicht während des gesamten Aufenthaltes in der Halle. Während des Betretens der Halle und bei der Einnahme des Sitzplatzes soll der Abstand von 1,5m bis zur nächsten Person eingehalten werden .
Verpflegung
- Der Verkauf von Getränken und einem kleinen Snackangebot erfolgt im Foyer der Bienroth Halle in Eppstein bzw. auf der Empore in der Wilhelm Busch Halle in Langenhain.
- Der Verkaufstresen wird entsprechend der Hygienevorschriften abgeschirmt.
- Es werden Getränke in Flaschen und Kaffee in Tassen/Bechern sowie Snacks verkauft.
- Für die Benutzung des Verkaufsstandes ist ein Mund-Nasenschutz zwingend erforderlich.
Durchführung von Pflichtspielen
Als Teilnehmer gelten alle am Spielbetrieb beteiligten Personen, wie Schiedsrichter, Spieler, Trainer, Betreuer, Sekretär, Zeitnehmer sowie Wischer und Ordner. Diese zählen nicht zum Zuschauerkontingent.
Es gilt für ALLE Teilnehmer die oben beschriebene Vorgehensweise.
Eine Kontrolle wird beim Betreten der Sporthalle vorgenommen.
Im Bereich des Handballfeldes dürfen sich nur die am Spielbetrieb beteiligten Personen aufhalten.
Anreise – vor Spielbeginn
- Die Nutzung der Umkleide- und Duschräume erfolgt unter Beachtung der Empfehlungen des RKI und unter Einhaltung der Abstandsregelungen und möglichst getrennt nach Teams.
- Die Schiedsrichterkabinen sind nur von den Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern zu benutzen.
Schiedsrichter – Spielbesprechung
- Die Schiedsrichterkabine ist von maximal 3 Personen zu nutzen. Hier ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Die Besprechung erfolgt in der Halle.
- Eine Duschmöglichkeit für die Schiedsrichter ist vorhanden und darf genutzt werden.
Abreise – nach Spielende
- Die Duschräume sind getrennt zu nutzen und möglichst regelmäßig zu lüften.
- Das Verlassen der Halle sollte nach Mannschaften getrennt erfolgen und Schlangenbildung ist zu vermeiden.