Die Spielgemeinschaft der TSG Eppstein und TGS Langenhain
HSG EppLa

Hygienekonzept

Stand: 03.03.2022

der HSG EppLa für den Spielbetrieb mit Zuschauern in der Bienroth Sporthalle in Eppstein und der Wilhelm Busch Halle in Langenghain

Hinweis: Das Hygienekonzept kann hier auch als PDF heruntergeladen werden: PDF – Version

Allgemeines

Dieses Hygienekonzept legt die Regelungen des Trainingsbetriebes, der Freundschaftsspiele und der Pflichtspiele in der Saison 2021/2022 der HSG EppLa fest. Das Regelwerk basiert auf den Empfehlungen der sportlichen Fachverbände „Hessischer Handballverband“, „Deutscher Handballbund“ und „Deutscher Olympischer Sportbund“ und des Landessportbundes, sowie den in Hessen und der Bundesrepublik Deutschland gültigen Verordnungen, einschließlich den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und in Einbeziehung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Dieses Konzept wird regelmäßig auf seine Anwendbarkeit geprüft und ggf. aktualisiert.

Das Hygienekonzept ist in seiner aktuellen Form auf der Homepage (https://hsg-eppla.de/hygienekonzept) veröffentlicht.
Auf die Nutzung von geschlechtsspezifischen Formulierungsformen wurde zur Vereinfachung verzichtet.
Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist vollumfänglich erlaubt. Dies gilt unabhängig von der Personenzahl. Paragraph 16, Absatz 1 der Coronavirus-Schutzverordnung findet für die reine Ausübung von Sport keine Anwendung.

Grundsätzlich gilt: Die örtlich zuständigen Behörden bleiben befugt unter Beachtung des „Präventions- und Eskalationskonzepts zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen“ (Präventions- und Eskalationskonzept SARS-CoV-2), auch über diese Verordnung hinausgehende Maßnahmen anzuordnen. Das Präventions- und Eskalationskonzept SARS-CoV-2 ist auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration veröffentlicht und muss beachtet werden.

Hygienebauftragter

Stefan Obst
E-Mail : stefan.obst@t-online.de
Telefon : 0175 4331707

Allgemeine Regeln

Die Maskenpflicht besteht weiterhin für alle Beteiligten bei Betreten der Hallen. Für alle Sportler und Schiedsrichter gilt die Maskenpflicht bis zum Betreten der Umkleideräume. Für Zuschauer gilt die Maskenpflicht während des gesamten Aufenthaltes in der Halle.
Beim Betreten und Verlassen der Sportstätten ist der Mindestabstand möglichst einzuhalten und Gruppenbildung zu vermeiden.
Die maximale Zuschauerzahl in den Hallen der HSG EppLa beträgt ab dem 4.3.22 bis zu 500 Zuschauer.

SpielerInnen

SpielerInnen zählen nicht als Zuschauer. Sie müssen sich im Bereich des Spielfeldes aufhalten.
Vor jedem Training bzw. beim Betreten der Halle ist folgender Nachweis (3G Regel) von Spielerinnen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (ggf. Ausweiskontrolle), alternativ zu erbringen:

Ausnahmen

Sonder-Regelungen für Trainer und Offizielle (Schiedsrichter, ZN/SK)

Zuschauer

Vor dem Betreten der Halle ist folgender Nachweis (3G Regel) von Zuschauern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (ggf. Ausweiskontrolle), alternativ zu erbringen:

Ausnahmen

Definition und Auslegung „durchgängig“

Ein- und Ausgänge

Wilhelm-Busch-Halle Langenhain

  • Alle Beteiligten betreten und verlassen die Wilhelm Busch Halle durch den Zuschauereingang.
  • Auf Ein-/ und Ausgänge kann vor Ort von einem Verantwortlichen hingewiesen werden. Es gelten beim Betreten und Verlassen die Abstandsregeln

Bienroth-Halle Eppstein

  • Alle Beteiligten betreten die Bienroth-Sporthalle über den oberen Zuschauereingang.
  • Das Verlassen der Halle erfolgt über den oberen Notausgang an der Eingangsseite der Halle.
  • Auf Ein-/ und Ausgänge kann vor Ort von einem Verantwortlichen hingewiesen werden. Es gelten beim Betreten und Verlassen die Abstandsregeln

Räumlichkeiten

Ein Hygienebeauftragter sorgt vor Spielbeginn für die Einhaltung aller oben aufgeführten Vorschriften. Weiterhin gelten die AHA+L-Regeln, Maskenpflicht und Mindestabstand in allen Innenräumen bis an den Platz der Sportausübung, also in Umkleiden, Gängen und Toiletten. Die Umkleiden (max. 10 Personen) können unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen ganz normal genutzt werden. Die Nutzung der Duschen ist ebenfalls inkludiert.

Für Zuschauer gilt die Maskenpflicht während des gesamten Aufenthaltes in der Halle. Während des Betretens der Halle und bei der Einnahme des Sitzplatzes soll der Abstand von 1,5m bis zur nächsten Person eingehalten werden .

Verpflegung

Durchführung von Pflichtspielen

Als Teilnehmer gelten alle am Spielbetrieb beteiligten Personen, wie Schiedsrichter, Spieler, Trainer, Betreuer, Sekretär, Zeitnehmer sowie Wischer und Ordner. Diese zählen nicht zum Zuschauerkontingent.

Es gilt für ALLE Teilnehmer die oben beschriebene Vorgehensweise.

Eine Kontrolle wird beim Betreten der Sporthalle vorgenommen.

Im Bereich des Handballfeldes dürfen sich nur die am Spielbetrieb beteiligten Personen aufhalten.

Anreise – vor Spielbeginn

Schiedsrichter – Spielbesprechung

Abreise – nach Spielende